Jede Frau kann auch nach der Geburt Hebammenhilfe in Anspruch nehmen und dabei von ihrer Hebamme Begleitung und Unterstützung in der Zeit des Wochenbettes erfahren. Die gesetzliche Regelung sieht in den ersten 8 Wochen bis zu 26 Hausbesuche vor. Diese Betreuung kann bis zum Ende der Stillzeit verlängert werden.
Die Hebamme betreut Sie nicht nur bei allen normalen Veränderungen in der Zeit nach der Geburt, sondern ist auch die richtige Ansprechpartnerin bei eventuellen Schwierigkeiten. Die Hebamme steht der jungen Familie mit Rat und Tat zur Seite.
Die Wochenbettbetreuung umfasst zwei Bereiche:
Betreuung des Kindes:
Körper- und Nabelpflege, Ernährungsberatung und Hilfe bei Blähungen, Blutentnahme für den Stoffwechseltest Hilfe bei Hautveränderungen und anderen Problemen, Gewichtszunahme und alle Fragen rund um das Baby…
(Hausbesuch)
Betreuung der Mutter:
Beratung bei seelischen und körperlichen Veränderungen, Beobachtung und Unterstützung aller Rückbildungs- und Heilungsvorgänge, Hilfe beim Stillen und bei Stillproblemen, evtl. Anleitung zur Rückbildungsgymnastik uvm… Außerdem können Kontakte zu Rückbildungskursen, Stillgruppen, Beratungsstellen, Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen für Frauen und Kinder vermittelt werden.
(Hausbesuch)